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AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Montage Manufaktur M-Team GmbH

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Montage Manufaktur M-Team GmbH, Dachselenstrasse 22, 8193 Eglisau (nachfolgend «M-Team») gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Lieferungen, Beratungsleistungen und allen sonstigen Leistungen von M-Team.

M-Team bietet ihren Kunden Handwerksdienstleistungen und Montagearbeiten an, inklusive Koordination und Planung. Zudem liefert M-Team damit zusammenhängende Waren. 

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit M-Team geschäftliche Beziehungen pflegt, insbesondere Architekten, Generalunternehmen, Private Bauherren, Investoren und Vertriebspartner.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch M-Team. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme respektive Entgegennahme von Leistungen der M-Team sowie bei Vertragsschluss, diese AGB, einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen, umfassend anzuerkennen.

2.Informationen von M-Team

Prospekt-, Werbematerial, technische Übersichten etc. von M-Team sowie die Website www.montage-manufaktur.ch beinhalten Informationen über Dienstleistungen. Alle Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Änderungen der Dienstleistungen bleiben vorbehalten.

Offerten, Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster von M-Team bleiben deren Eigentum.
M-Team verfügt daran über das Urheberrecht. Diese Dokumente und Unterlagen dürfen Mitbewerbern ohne die Zustimmung von M-Team nicht zur Kenntnis gebracht werden.

3.Preise

Sämtliche Preisangaben bei Offerten (sofern nichts anderes angegeben) sind in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer. Den angegebenen Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.

Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zu branchenüblichen Regieansätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.Vertragsabschluss

Die Offerten und Angebote von M-Team stellen eine verbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und/oder Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit dem Akzept des Kunden kommt der Vertrag zustande. Der Kunde erhält eine entsprechende Auftragsbestätigung.  

Bei Stornierung des Auftrages durch den Kunden innerhalb von 7* Tagen vor Montagebeginn werden 10 % des Gesamtpreises als Stornogebühr fällig. Bereits getätigte Ausgaben für den Auftrag sind vom Kunden zu vergüten.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die von M-Team ihm zugestellte Auftragsbestätigung auf Stimmigkeit zu kontrollieren. Allfällige Unstimmigkeiten hat der Kunde M-Team umgehend mitzuteilen. Ohne eine entsprechende Mitteilung des Kunden innert fünf* Arbeitstagen seit Zustellung der Auftragsbestätigung gilt diese als vom Kunden kontrolliert und in Ordnung.   

*Entweder Ziffern oder ausgeschrieben

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung* nicht erbracht werden kann, ist M-Team berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollten bereits Zahlungen des Kunden bei M-Team eingegangen sein, werden diese dem Kunden (anteilsmässig) zurückerstattet. Sind noch keine Zahlungen erfolgt, wird der Kunde von der (anteiligen) Zahlungspflicht befreit. M-Team ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzdienstleistung oder Ersatzlieferung verpflichtet und es ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Wünscht der Kunde, den Inhalt eines Auftrages abzuändern, so trägt er sämtliche dadurch anfallenden Mehrkosten.

*sowohl von Kunden- und/oder M-Team-Seite

5.Zahlungsmodalitäten

Privatkunden:

Der geschuldete Betrag wird mit Rechnungsstellung durch M-Team und Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.

Die Rechnungen von M-Team sind jeweils rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. M-Team kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinse von 5 % pro Jahr erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit von Rechnungen nicht.

Handwerksdienstleistungen und Montage

Bei Handwerksdienstleistungen und Montagen gelten bei Festpreis-Aufträgen die folgenden Zahlungsbedingungen:

  • 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung

  • 60 % der Auftragssumme bei Arbeitsbeginn

  • 10 % der Auftragssumme nach Beendigung der Arbeiten

Bei Privatkunden-Aufträgen mit einem Materialwert von über 30 % des Gesamtpreises, ist der ganze Materialpreis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung fällig.

Ab einer Auftragssumme von CHF 20.000— ist M-Team berechtigt, vom Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit eine Bankgarantie oder eine andere Sicherheitsleistung über die ganze (noch) geschuldete Auftragssumme zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach ist
M-Team berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.


Gewerbliche Kunden:

Die Offertpreise basieren auf den entsprechenden Material-Stückzahlen. Ergeben sich im Laufe der Ausführung des Auftrages kleinere oder grössere Stückzahlen, wird* die vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst.

  • Geleistete Arbeit bzw. Arbeitszeit wird, wenn nicht anders vereinbart, den Kunden wöchentlich in Rechnung gestellt

  • Bei Materiallieferung durch M-Team gilt eine Zahlungsfrist ab Auftragsbestätigung in Höhe der Materialkosten


*kann angepasst werden

Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-Team berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, sämtliche weitere Dienstleistungen nicht zu erbringen und noch nicht ausgeführte Lieferungen aus dem betreffenden oder auch aus anderen Verträgen zu verweigern oder von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.  

Nach Abschluss der Dienstleistung erhaltet der Kunde eine Schlussrechnung. Diese besteht aus den Kosten für An-/Rückfahrt und allenfalls Kosten für Mehrstunden, Montagematerial und Parkgebühren. Die Schlussrechnung ist innert 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Pflichten von M-Team

M-Team erbringt die mit dem Kunden vereinbarte Dienstleistung gemäss separater Offerte. Dabei garantiert M-Team die fachgerechten Ausführungen durch kompetente Mitarbeiter und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften.  

6.Pflichten des Kunden

Gewerbliche Kunden:

Der Kunde hat gemäss Vereinbarung sämtliche notwendigen Pläne und Gewerke sowie das benötigte Montagematerial mass- und termingerecht bereit zu stellen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht oder nicht genügend nach, ist M-Team berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und wird jegliche Schadenersatzpflicht ablehnen. Bei Terminverschiebungen gehen sämtliche sich daraus ergebenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

Privatkunden:

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Bauort frei zugänglich ist und Mobiliar und Ähnliches zu entfernen hat. Ist dies dem Kunden nicht möglich, übernimmt M-Team das Räumen des Bauortes gegen eine Mehrkostenrechnung.

Parkgebühren:

Falls unseren Monteuren keine Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die Parkgebühren dem Kunden separat in Rechnung gestellt.



7.Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge

M-Team ist bestrebt, vereinbarte Termine bestmöglich einzuhalten. Auch aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände sind jedoch sämtliche Terminangaben als unverbindliche Richttermine anzusehen. Bei Lieferverzögerungen ist M-Team bemüht, den Kunden so aktuell wie möglich über den Stand der Lieferung zu informieren. M-Team ist berechtigt, wetterabhängig Termine gemäss ihrer eigenen Entscheidung auch kurzfristig zu verschieben. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Verzögerungen werden wegbedungen. 

Lieferkosten sind vom Kunden zu bezahlen.

Privatkunde:

Der Kunde hat am Abladeort dafür zu sorgen, dass die Ware sicher abgeladen und ohne weiteres montiert werden kann (Zufahrt, Zugang zu Montagestellen, Stromanschluss). Die definierten Mess- und Fixpunkte sind verbindlich. Ist nichts Abweichendes vereinbart, sind die notwendigen Hilfskräfte und (Kran-)Einrichtungen nach Angaben von M-Team auf Kosten des Kunden bereitzustellen.

Es ist in der Verantwortung des Kunden, die Gewerke und Bauteile während der Bauphase ausreichend zu schützen. Sollte der Kunde bis spätestens 30 Tage nach vollendeter Montage keine Mängel beanstandet haben, gelten die Gewerke als abgenommen und gehen somit in die Verantwortung des Kunden über. Nachträglich gemeldete Mängel werden nur akzeptiert, wenn ausdrücklich nachgewiesen werden kann, dass der Mangel vor der stillschweigenden Abnahme herbeigeführt wurde.


Gewerbekunden:

Erforderlicher Hebezug/Kran, geeignete Sauganlage etc. stellt der Kunde zur Verfügung oder M-Team stellt es auf Kosten des Kunden zur Verfügung. Die definierten Mess- und Fixpunkte sind verbindlich.

Sollte der Kunde bis spätestens 30 Tage nach vollendeter Montage keine Mängel beanstandet haben, gelten die Gewerke als abgenommen und gehen somit in die Verantwortung des Kunden über. Nachträglich gemeldete Mängel werden nur akzeptiert, wenn ausdrücklich nachgewiesen werden kann, dass der Mangel vor der stillschweigenden Abnahme herbeigeführt wurde.


M-Team ist berechtigt, ihre Montagearbeiten sofort zu unterbrechen, wenn sie der Ansicht ist, die Sicherheitsanforderungen seien, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr gewährleistet.

Teillieferungen respektive Teilmontagen sind zulässig und berechtigen den Kunden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.

Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruchs, gehen nach erfolgter Montage durch
M-Team auf den Kunden über.

Ist die Dienstleistung nicht möglich oder die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Dienstleistung oder der Lieferung, kann M-Team den Vertrag nach einer schriftlichen Rüge-Mitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Waren und die Umtriebe in Rechnung stellen. M-Team haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden.

Ergibt sich bei der Prüfung durch M-Team, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann M-Team die Umtriebe dem Kunden in Rechnung stellen.

Bei Waren, welche die Monteure von M-Team im Einverständnis mit dem Kunden vom Montageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. M-Team ist insbesondere ermächtigt, solche Waren auf Kosten des Kunden zu entsorgen. 

8.Reinigung und Unterhalt

Die notwendige Reinigung, Wartung und Inspektion sowie die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmassnahmen sind in der Verantwortung des Kunden. Diese Verantwortung geht zum Zeitpunkt der erfolgten Montage durch M-Team auf den Kunden über.

Eine regelmässige Reinigung ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der montierten Gewerke und Waren. Dabei müssen die Reinigungsmittel auf das entsprechende Material abgestimmt sein. Dem Kunden wird nahegelegt, diesbezüglich die Empfehlungen des Herstellers zu beachten.

9.Gewährleistung

M-Team erbringt ihre Dienstleistung mit aller notwendiger Sorgfalt und liefert Waren in einwandfreier Qualität. Abweichungen bei Inhalten, Massen, Dicken, Gewichten und bei Farben im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen, sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden oder durch Dritte, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt M-Team keine Gewährleistung. Elastische Fugen und UV-Verklebungen gelten als Wartungsfugen resp. Verklebungen und müssen vom Kunden regelmässig überprüft und wenn nötig ersetzt werden, wofür M-Team keine Gewährleistung übernimmt.

Für vom Kunden eingebrachten oder zur Verfügung gestellte Gewerke, Materialien oder für Gegenstände, welche auf Wunsch des Kunden bei oder in Waren von M-Team eingebaut oder sonst wie verwendet werden, oder für vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten, wird, auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Waren von M-Team, jegliche Gewährleistung und Haftung wegbedungen. Es gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers respektive Lieferanten.

Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen von M-Team abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschossen ist auch die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.

Bei Mängeln aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt M-Team jegliche Gewährleistung ab.

Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung von M-Team nach der SIA-Norm 118 und beträgt bei rechtzeitig gerügten Mängeln zwei Jahre für offene Mängel und fünf Jahre für verdeckte Mängel (Beweislast beim Bauherrn).

Es liegt im Ermessen von M-Team, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur oder durch gleichwertigen Ersatz zu erbringen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

10.Haftung

M-Team schliesst jede Haftung für Schäden, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen M-Team und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus.
M-Team haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

M-Team haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. M-Team lehnt diesfalls jegliche Schadenersatzansprüche ab.

Bei Schäden aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt M-Team jegliche Haftung ab.

11.Weitere Bestimmungen

Soweit diese AGB sowie die Merkblätter, Ausführungsbedingungen und Hinweise keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen der einschlägigen SIA-Normen, insbesondere der SIA-Norm 118 und ergänzend diejenigen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.


Eglisau, 20. April 2021

ABG: Häufig gestellte Fragen
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